Auf rund 10 ha der landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Cham hat die Biodiversität Vorrang. Die Anlage von sogenannten Biodiversitätsförderflächen BFF wie Blumenwiesen, Brachen oder Hecken etc. ist freiwillig. Für den Aufwand und die jährliche Pflege werden die Landwirte im Rahmen des Vernetzungsprojektes finanziell entschädigt. Per 2022 ist Cham in eine neue Vernetzungsprojekt-Etappe gestartet und hat sich dabei mit Ennetsee zusammengeschlossen. Durch diesen Zusammenschluss sowie Anpassungen im kantonalen Reglement, haben sich Änderungen ergeben. Der LLC hat die beteiligten Landwirte anfangs 2022 zu Informationsveranstaltungen eingeladen.

Informationen zum Vernetzungsprojekt finden Sie in folgenden Unterlagen:
Merkblatt VP Ennetsee-Cham
Übersicht Massnahmen Vernetzung
IST- und Sollplan
Kantonales VP-Reglement 2019

Einladung Flurbegehung zur Heckenpflege

Geltende Regelungen zu Hecken im Kulturland:
• Generelle Regelungen zu BFF-Hecken mit QI oder QII / Link: https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/landwirtschaftsamt/direktzahlungen-allgemein/downloads/I_WegleitungBFF.pdf/view

• Regelungen für Hecken mit Vernetzungsbeitrag / https://www.landschaftcham.ch/Projekte/VP-Ennetsee-Cham/

Hecken pflanzen mit Landschaftsqualitätsbeitrag (Massnahme 9b/9c/9d) / https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/landwirtschaftsamt/direktzahlungen-allgemein/landschaftsqualitaetsprojekt

Agridea-Merkblätter zu Hecken. Zwei PDF zum dowloaden: PDF A    PDF B

Sie brauchen vor der Heckenpflege eine Beratung? Im Kanton Zug können Sie sich kostenlos vom Revierförster beraten lassen.
Kontakt:
https://www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern/wald-und-wild/a-wald/forstreviere

Wünschen Sie eine persönliche Beratung auf Ihrem Betrieb? Der LLC hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie dazu direkt mit der LLC-Geschäftsstelle Kontakt auf: yvonne.schwarzenbach@versaplan.ch